Rechtsanwaltskanzlei
Matthias Teichner
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Tätigkeitsschwerpunkt: Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
 
 
Werdegang
 
 
1975-1985
 
Ausbildung zum Volljuristen in Hamburg
 
1975-1980
 
Tätigkeit als medizinische Hilfskraft im Nachtdienst auf der Neurochirurgischen Intensivstation des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf (Prof. Dr. med. R. Kautzky)
 
1977-1981
 
Wissenschaftlicher Assistent und Sektionsassistent des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Hamburg (Prof. Dr. med. Janssen)
 
 
 
Bereits während des Studiums und der Referendarzeit erste wissenschaftliche Publikationen
 
 
 
Bis zum heutigen Zeitpunkt (September 2009) insgesamt 94 Veröffentlichungen
 
 
 
Referent auf diversen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Medizinrechts
 
1991-1999
 
Referent auf Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Richterakademie zu Themen aus dem Bereich des Medizinrechts
 
1994-2003
 
Teilnahme am 'Anwaltlichen Notdienst in Unterbringungsverfahren nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten' (HmbPsychKG)
 
1995
 
Sachverständiger des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Verabschiedung des HIV-Hilfegesetzes
 
Seit 2005
 
Vizepräsident der Europäischen Gesellschaft für Medizinrecht
 
23.04.2008
 
Sachverständiger des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Anhörung: Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern - Verbraucher umfassend schützen
 
 
 
 
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