Rechtsanwalt Matthias Teichner ist Jahrgang 1953.
Seit September 1985 arbeitet er in Hamburg als selbstständiger Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Rechtsanwalt Teichner überblickt inzwischen circa 2.000 Medizinschadenfälle, die von ihm persönlich bearbeitet wurden. Im Bereich des Arzthaftungsrechts vertritt Rechtsanwalt Teichner ausschließlich die Geschädigten (sog. Patientenanwalt). Darüber hinaus werden Mandate aus diversen Rechtsgebieten mit medizinischem Bezug bearbeitet (z.B. Unfallversicherungsrecht; Rentenversicherungsrecht; Kranken- und Pflegeversicherungsrecht usw.) Beratende Ärzte und Sachverständige aus allen wichtigen Fachgebieten stehen zur Verfügung. Wer mehr über Rechtsanwalt Teichner erfahren möchte, der wird hierunter fündig. |